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LIMBURG

Gemeinsame Gestaltung von Arbeitsvertragsbedingungen

Die KODA im Bistum Limburg wird im September 2024 arbeitgeberseitig neu benannt und arbeitnehmerseitig neu gewählt. Der hierzu erforderliche Aufruf ist im Amtsblatt des Bistums für den Dezember (Amtsblatt 12/2023) veröffentlicht.

Die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrecht im Bistum Limburg wird im September 2024 arbeitgeberseitig neu benannt und arbeitnehmerseitig neu gewählt. Der hierzu erforderliche Aufruf ist im Amtsblatt des Bistums für den Dezember (Amtsblatt 12/2023) veröffentlicht.

Die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrecht (KODA) beschließt für Arbeitsverträge im Bistum Limburg die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dieser paritätisch besetzten Kommission beteiligt die Katholische Kirche ihre Beschäftigten an der Gestaltung der arbeitsvertraglichen Bedingungen.

 

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