LIMBURG, 11.05.2023
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung fordert menschenwürdige Arbeit ein
Noch bis Mittwoch, 31. Mai 2023, läuft die Sozialwahl in Deutschland. Neben den Bundestags- und Europawahlen ist die Sozialwahl mit mehr als 50 Millionen Wahlberechtigten eine der größten Wahlen in der Bundesrepublik. Mit dem Bündnis „Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen“ (ACA) stehen die KAB Limburg, das Kolpingwerk und der Mitteldeutsche Verband Evangelischer Arbeitnehmer zur Wahl.
„Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialverwaltung. Soziale Selbstverwaltung bedeutet, dass Versicherte und Arbeitgeber selbst bestimmen, welche Entscheidungen in den Sozialversicherungen getroffen werden. Alle sechs Jahre wählen sie dafür Parlamente, die je zur Hälfte mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt werden“, erklärt Martin Mohr, Diözesansekretär der KAB Limburg.
Grundsätze der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen
Die ACA möchte das Gemeinwohl stärken, zukunftsorientiert handeln und sich gegen staatliche Überregulierung, Privatisierung und zu sehr gewinnorientierte Ausrichtung der sozialen Sicherungssysteme einsetzen. Sie fordert menschenwürdige Arbeit ein und versteht sich als Sprachrohr und Anwalt für Freiheit und Menschenwürde in der Berufs- und Arbeitswelt, heißt es in der Pressemitteilung der KAB. Weiterhin bringt sie christliche Überzeugungen in die Gremien der sozialen Selbstverwaltung und in die ehrenamtliche Gerichtsbarkeit an Arbeits- und Sozialgerichten ein. Zudem vernetzt die ACA drei starke christliche Verbände. Ihr Engagement beruht auf den Grundsätzen einer christlichen Gesellschaftslehre, die auf der Katholischen Soziallehre und der Evangelischen Sozialethik basiert.
In den Parlamenten arbeiten ausschließlich ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter. Sie engagieren sich in Parlamentssitzungen, unterschiedlichen Ausschüssen und persönlichen Gesprächen mit Versicherten. Von der Selbstverwaltung werden zudem die Versichertenberaterinnen und -berater und die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse bestimmt. Die finanzielle Unabhängigkeit des Ehrenamts ist ein Garant für die unabhängige Vertretung der Interessen von Versicherten.