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LIMBURG, 11.05.2023

Synodalrat befasst sich mit aktuellen Bistumsthemen

Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die aktuelle Situation im Bistum und der Transformationsprozess - mit diesen Themen hat sich der Diözesansynodalrat am Samstag, 6. Mai, beschäftigt.

Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die aktuelle Situation im Bistum und der Transformationsprozess: Das sind die zentralen Punkte, mit denen sich der Diözesansynodalrat (DSR) auf seiner 20. Arbeitssitzung am Samstag, 6. Mai, im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod befasst hat. Der DSR ist das synodale Gremium, das den Bischof als letztes vor allen wichtigen Entscheidungen, die die Diözese betreffen, berät. Ihm gehören insgesamt 35 Personen an.

Natürlich war der Wechsel im Amt des Generalvikars von Wolfgang Rösch zu Dr. Wolfgang Pax ein wichtiges Thema im Austausch. Bischof Georg Bätzing machte dabei deutlich, warum er einen externen Juristen mit der Klärung der Frage beauftragt hat, wer und was 2014 von den Vorwürfen gegen Christof May gewusst hatte. Das Ergebnis der Untersuchung sei klar gewesen und habe dazu geführt, dass Wolfgang Rösch persönliche Konsequenzen aus seinen Fehlern gezogen und um Entpflichtung von seinen Aufgaben gebeten habe. Dieser Bitte habe Bätzing mit sofortiger Wirkung entsprochen. Ein weiterer Austauschpunkt waren die Ergebnisse des Synodalen Weges. „Der Synodale Weg war trotz aller Kritik ein Erfolg. Wir haben Beschlüsse gefasst, die die Kultur in der Kirche verändern können“, sagte Bätzing. Er kündigte an, dass alle Beschlüsse in der Diözese angeschaut und intensiv miteinander beraten würden. Wo immer möglich werde er versuchen, den Kulturwandel, der sich im Orientierungstext, den Grund- und Handlungstexten niederschlägt, in eine veränderte Praxis umzusetzen.

Weiterentwicklung in den Strukturen des Bistums

Alexandra Schmitz, Ko-Leitung im Project Management Office (PMO), informierte die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger über die Arbeit im PMO. Das PMO unterstützt die fünf Regionen und die neuen Bereiche im Ordinariat bei der Umsetzung der Ergebnisse aus dem Transformationsprozess. Sie erklärte Prozesse, Arbeitsweisen, zentrale Fragestellungen und den Zeitplan der Umsetzungsphase. Einen intensiveren Blick warf der DSR auf die Weiterentwicklung, Zuordnung und Organisationsstruktur des Kita-Bereiches. Da sich die Verortung von Zuständigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Kindertageseinrichtungen an unterschiedlichen Stellen innerhalb des Bischöflichen Ordinariates zunehmend als problematisch erweist, wird seit einiger Zeit überlegt, wie an einer Zusammenführung der Zuständigkeiten gearbeitet werden kann. Sonja Karl, Abteilungsleiterin der Abteilung Kita, stellte die Überlegungen vor. Der DSR nahm diese Überlegungen an und fasste den Beschluss, dass – wie  beschrieben – weiter an der Umsetzung gearbeitet werden soll.

Zum Jahresbeginn trat die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ für das Bistum Limburg in Kraft. Der DSR befasste sich umfänglich und aus verschiedenen Perspektiven mit der veränderten Ordnung. Besonders interessierte dabei die Frage, ob die Grundordnung auch für ehrenamtlich Engagierte gelte. Diese Frage konnte mit Blick auf die Regelungen in Grundordnung und Synodalordnung geklärt werden. Die Grundordnung entfaltet Wirkung für Hauptamtliche in der Kirche und für ehrenamtlich Tätige, die Organmitglieder sind. Darunter fallen nicht nur Mitglieder von Verwaltungsräten, sondern alle ehrenamtlichen Gremienmitglieder (Pfarrgemeinderäte, Mitglieder in den Gremien auf Ebene der Regionen bzw. Bezirke, in den Gemeinderäten in Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache und in den Gremien auf Bistumsebene). Nicht unter die Geltung der Grundordnung fallen ehrenamtliche Dienste ohne eine solche Organstellung, wie etwa die ehrenamtliche Mitarbeit in der Sakramentenkatechese oder die Mitgliedschaft in einem Kirchenchor. Auch Lektorinnen und Lektoren, Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer sind ausgenommen. Der vertiefte Austausch eröffnete neue Perspektiven auf die Grundordnung.

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