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LIMBURG, 10.11.2023

Pfarrgemeinderäte: Wählen Sie mit!

Im November wählen die Katholikinnen und Katholiken des Bistums Limburg die neuen Pfarrgemeinderäte (PGR) und Gemeinderäte (GR) ihre Pfarreien und Gemeinden. Ein Interview mit Hildegard Wustmans und Katharina Schlag.

Im November wählen die Katholikinnen und Katholiken des Bistums Limburg die neuen Pfarrgemeinderäte (PGR) und Gemeinderäte (GR) ihre Pfarreien und Gemeinden. Etwa 500.000 Personen sind wahlberechtigt, es gibt mindestens 1.200 Kandidatinnen und Kandidaten. Nach der Wahl stehen die PGRs und GRs für 67 Pfarreien, davon 19 muttersprachliche Gemeinden, fest. Hildegard Wustmans, kommissarisch Bischöfliche Beauftragte für den synodalen Bereich, und Katharina Schlag, Referentin für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Limburg, sind für die Wahl zuständig. Im Interview sprechen sie von Herausforderungen und Chancen rund um die Pfarrgemeinderäte, Kandidatinnen und Kandidaten und Pfarreien.

Warum braucht es überhaupt Pfarrgemeinderäte?

Hildegard Wustmans: Immer wieder wird beklagt, dass es in der katholischen Kirche zu wenig Mitbestimmung gibt. Die PGR-Wahlen setzen diesem Eindruck etwas entgegen: Die Pfarrgemeinderäte sind das Entscheidungsgremium auf der Ebene der Pfarrei. Sie leiten gemeinsam mit dem Pfarrer die Pfarrei und treffen wichtige Grundsatzentscheidungen für diese. Außerdem bringt der PGR die Anliegen der Gläubigen in Kirche und Gesellschaft zu Gehör. 

Katharina Schlag: Die Pfarrgemeinderäte vor Ort tragen daher maßgeblich dazu bei, dass unsere Kirche auch morgen noch zukunftsfähig und anschlussfähig für die Menschen ist.

Welche Aufgaben kommen auf die Mitglieder der PGRs zu?

Schlag: Die Pfarrgemeinderatsmitglieder haben viele unterschiedliche Aufgaben. In der Synodalordnung heißt es: Der PGR und der Pfarrer beraten über alle Angelegenheiten der Pfarrei, fassen gemeinsam Beschlüsse und tragen gemeinsam Sorge für deren Durchführung.  Dabei ist es wichtig, dass die Interessen und Situationen der Menschen vor Ort im Blick sind und sich in der pastoralen Arbeit wiederfinden. Weiter ist auch die Vernetzung zu anderen Gruppierungen in der Pfarrei – aber auch außerhalb der Kirche – von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kirche vor Ort. Über die Finanzen und Immobilien der Pfarrei entscheidet der Verwaltungsrat, dieser wird vom Pfarrgemeinderat gewählt. 

Wustmans: Außerdem wählt der Pfarrgemeinderat ein Mitglied in den Regionalsynodalrat – das synodale Gremium auf Ebene der neu gegründeten Region. Hier wird unter anderem die Regionalleitung gewählt. Der Regionalsynodalrat verantwortet zudem die Strategie, die zentralen Personalentscheidungen auf der Ebene der Region und das Budget der Region.

Wieso sollte ich wählen gehen und wie kann ich wählen?

Wustmans: Menschen, die sich engagieren wollen und Verantwortung übernehmen, brauchen einen starken Rückhalt. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und den Menschen ihre Stimme geben.

Schlag: Ab Dienstag, 7. November 2023, erhalten alle Wahlberechtigten in unserem Bistum eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält die notwendigen Informationen, um an der Wahl des Pfarrgemeinderates in der jeweiligen Heimatpfarrei teilzunehmen. In diesem Jahr gibt es zudem eine Besonderheit: wir führen die Wahl zum ersten Mal auch als Online-Wahl durch. Daneben gibt es aber auch für die Wahlberechtigten die bekannten Optionen der Briefwahl und der Wahl im Wahllokal. Jede und jeder kann selbst entscheiden, wie sie oder er vom Wahlrecht Gebrauch macht. Aber auf jeden Fall: Wählen Sie mit!

Welche Herausforderungen gibt es bezüglich der Wahl?

Wustmans: Die sicherlich größte Herausforderung der Wahl haben die Pfarreien bereits vor Ort bewältigt: Sie haben rechtzeitig Kandidatinnen und Kandidaten gefunden und benannt, sowie die Vorarbeit für die Wahlen vor Ort bzw. die Briefwahl wurde größtenteils bereits erledigt. Eine Herausforderung ist im Moment, ist die Mobilisierung der Pfarreimitglieder, damit diese zur Wahl gehen.

Schlag: Viele Aufgaben im Zusammenhang mit der Wahl werden insbesondere von den Ehrenamtlichen in den vorbereitenden Wahlausschüssen gemeistert. Bereits an dieser Stelle möchten wir den Verantwortlichen in den vorbereitenden Wahlausschüssen unseren herzlichsten Dank für die Arbeit zukommen lassen – ohne Sie wären die Pfarrgemeinderatswahlen so nicht möglich!
Tatsächlich ist es auch zu einem technischen Fehler gekommen, der uns von aufmerksamen Wählerinnen und Wählern gemeldet wurde. Wir hoffen, dass wir nun eine gute Lösung gefunden haben und nun alles gut funktioniert. Bei den Pfarrbüros und Wahlausschüssen müssen wir uns hier nochmal besonders herzlich bedanken, dass sie den Mehraufwand mitgetragen haben! 

Wie ist die Kandidatinnen- und Kandidatensuche abgelaufen? Haben sich genügend Personen gefunden, die sich zur Wahl aufstellen lassen?

Schlag: Die Menschen in den Pfarreien waren sehr engagiert, geeignete Personen für die Kandidatur für den Pfarrgemeinderat zu finden, sodass in jeder unserer Pfarreien die Wahl zum Pfarrgemeinderat regulär stattfinden kann. Wir freuen uns sehr, dass insgesamt über 1.200 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen. Dies ist eine beachtliche Zahl an Menschen, die bereit sind, sich ehrenamtlich in den Pfarreien im Bistum Limburg zu engagieren. 

Können die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte wirklich aktiv etwas ändern oder gestalten? Welche Chancen sehen Sie dort?

Wustmans: Die Pfarrgemeinderäte leiten gemeinsam mit dem Pfarrer die Pfarrei – also ja! Der Pfarrer muss den Pfarrgemeinderat in alle wichtigen pastoralen Entscheidungen der Pfarrei einbinden und die Themen dort beraten. Mit dem Pfarrer hat der PGR die Verantwortung für die pastoralen Aufgaben in der Pfarrei. Schwerpunkte sind in der Regel die Felder von Liturgie, Glaubenskommunikation, Caritas, Familien- und Jugendpastoral, aber auch die Gestaltung von Festen und Bildungsveranstaltungen. Sollte es Unstimmigkeiten in der Entscheidungsfindung geben, gibt es beschriebene Verfahren in der Synodalordnung, wie damit umzugehen ist. Grundsätzlich geht es bei den synodalen Beratungen tatsächlich um Beratung und Entscheidung auf Augenhöhe. 

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