
Martin Fuchs
Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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05.05.2025
Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare: Handreichung bietet Orientierung
Ein zentrales Thema war die Einführung der am 23. April von der Gemeinsamen Konferenz von DBK und ZdK verabschiedeten Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Praxis der Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare. Die Handreichung bezieht sich sowohl auf den Beschluss der Synodalversammlung vom 10. März 2023 als auch auf die Erklärung „Fiducia supplicans“ des Vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre, der Papst Franziskus am 18. Dezember 2023 zugestimmt hat.
Vor dem Hintergrund dieser Grundlagen will das Bistum künftig auch Paaren, die keine sakramentale Ehe eingehen können oder wollen – darunter auch gleichgeschlechtliche Paare – einen Segen ermöglichen. Die Kirche erkenne damit die Vielfalt verantwortungsvoll gelebter Partnerschaften an und begleite Paare in ihrer Liebe und im Glauben. Die Handreichung bietet Seelsorgerinnen und Seelsorgern nun einen verbindlichen Orientierungsrahmen für solche Feiern.
Markenbildung für kirchliche Angebote im Bistum
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung lag auf der Weiterentwicklung der Markenbildung des Bistums. Die neue Strategie zielt auf eine stärkere Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit kirchlicher Angebote – sowohl auf Bistums- als auch auf Regionalebene.
Unter dem gemeinsamen Dach der „Katholischen Kirche im Bistum Limburg“ soll künftig die Wiedererkennbarkeit der verschiedenen Angebote im Bistum verstärkt werden. Auch die bestehenden Regionalstrukturen finden sich in einer klar gegliederten Markenlogik wieder, die Individualität und Zugehörigkeit sichtbar macht. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen, Identifikation zu fördern und die Marke „Kirche“ in einer sich wandelnden Gesellschaft glaubwürdig zu positionieren.
Neue Visitationsordnung bringt Transparenz und Beteiligung
Auch organisatorisch wurden wichtige Weichen gestellt: Die neue Visitationsordnung, die in der Sitzung abschließend beraten wurde, regelt künftig differenziert die bischöflichen Pastoral-, Pfarramts- und Verwaltungsvisitationen.
Dabei bleiben die Rolle des Bischofs als Visitator und der persönliche Kontakt zentral, zugleich sorgen klarere Abläufe und neue Beteiligungsformate für mehr Transparenz und Effizienz. Die Einbindung der Internen Revision wird fest verankert, ebenso wie eine stärkere strategische Auswertung der Visitationen.
Ausbildung pastoraler Berufe wird modernisiert
Im Bereich Ausbildung beschloss das Gremium eine Überarbeitung des Ausbildungskonzepts für pastorale Berufe. Künftig wird das Pastoralexamen vor der Priesterweihe abgelegt, die Prüfungsformate wurden zeitgemäß angepasst, etwa durch die Einführung einer benoteten Prüfung zu Liturgie und Predigt anstelle der bisher üblichen Probepredigt.
Die Ausbildungswege öffnen sich stärker für verschiedene theologische Studienabschlüsse, was die Zugänge diverser gestaltet und neue berufliche Biografien besser berücksichtigt.
Geschäftsordnung des Bistumsteams überarbeitet
Abschließend wurde die Geschäftsordnung des Bistumsteams selbst aktualisiert. Neben redaktionellen Anpassungen ging es insbesondere um die Klärung des Verfahrens zur Beschlussfassung. Ziel bleibt, die Entscheidungsfindung gemeinsam, transparent und effizient zu gestalten.
Nächste Sitzung des Bistumsteams am 20. Mai