Limburg, 11.02.2026
Menschen verlässlich begleiten
„Vor allem ist es uns ein Anliegen, für Menschen angesichts von Tod und Trauer da zu sein und sie verlässlich zu begleiten. Das gilt unabhängig von der gewählten Bestattungsform und auch angesichts der Tatsache, dass wir uns zur Einführung der neuen Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs kritisch geäußert haben.“ Das hat Prof. Dr. Hildegard Wustmans, Bischöfliche Bevollmächtigte im Bistum Limburg, betont. Gemeinsam mit ihren Kollegen in der Leitung der rheinland-pfälzischen Bistümer Limburg, Mainz, Speyer und Trier sowie des Erzbistums Köln (das sich teilweise nach Rheinland-Pfalz erstreckt) hat sie sich in einer Stellungnahme anlässlich der am 31. Januar 2026 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung zum neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz geäußert.
Würdigung des neuen Gesetzes
Dass nach 42 Jahren die bisherige Rechtsgrundlage für das Bestattungswesen den heutigen Erfordernissen angepasst wurde, würdigen die Bistumsleitungen. Der Mainzer Generalvikar Dr. Sebastian Lang nennt etwa die Vorschrift, dass die Gemeinden neben ihren Einwohnerinnen und Einwohnern auch deren nächste Verwandte zur Bestattung zulassen müssen: „Das trägt dazu bei, dass ein Grab dort sein darf, wo jemand wohnt, dem es als Ort von Trauer und Gedenken wichtig ist.“ Lang verweist darauf, dass die Aufnahme der Tuchbestattung und die Ermöglichung der Abschiedsfeier am offenen Sarg unterschiedlichen gesellschaftlichen und religiösen Gruppen nun die gesetzliche Grundlage biete, „die Bestattung gemäß ihrer Tradition durchzuführen“. Zu begrüßen sei ebenfalls, dass die in Rheinland-Pfalz schon länger bestehende Regelung zur Bestattung von Sternenkindern in einzelnen Punkten präzisiert und ergänzt worden ist.
Neue Vielfalt von Bestattungsformen
Die Verantwortlichen in den Bistümern erinnern daran, dass die katholische Kirche die Einführung neuer Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs im Gesetzgebungsverfahren kritisch bewertet hat; diese Bedenken bestünden nach wie vor. Die Zulassung neuer Formen wie das Ausbringen der Asche, die Flussbestattung, die Aufbewahrung zu Hause oder die würdevolle Weiterverarbeitung von Teilen der Asche gebe „den Menschen mehr Möglichkeiten, eine von ihnen bevorzugte Form der Beisetzung zu finden“, hebt Markus Magin, Generalvikar des Bistums Speyer, hervor. „Damit wird zugleich die Entscheidungsfindung anspruchsvoller, und es steigt der Bedarf an Meinungsbildung und Beratung.“ Die katholische Kirche wolle „aktiv dazu beitragen, dass Menschen sich hierzu eine wohl überlegte Meinung bilden und so eine Entscheidung treffen können, die dem Willen der Person entspricht und sich zugleich auch im Trauerprozess der Hinterbliebenen als tragfähig erweist“.
Großen Wert legen die Verantwortlichen der katholischen Kirche darauf, „dass der Name als Zeichen für die Einmaligkeit und Würde der verstorbenen Person über den Tod hinaus an der Grabstelle erkennbar bleibt“, betont Triers Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg. Man werbe für die Kultur sichtbarer, öffentlich zugänglicher Grabstätten als Anknüpfungspunkt für Trauer und persönliches und gemeinschaftliches Gedenken. „Diesen Optionen entsprechen die neuen Bestattungsformen kaum. Dennoch bleibt für uns leitend, dass eine gottesdienstliche Feier zum Begräbnis und seelsorgliche Begleitung in jedem Fall stattfinden können, auch dann, wenn eine neue Bestattungsform außerhalb des Friedhofs gewählt wurde.“
Gemeinsam die Bestattungs- und Erinnerungskultur weiterentwickeln
Sich einzubringen in die Prozesse rund um das neue Bestattungsgesetz ist der katholischen Kirche wichtig, sagt Hildegard Wustmans: „Als katholische Kirche möchten wir uns zusammen mit allen, die in diesem Bereich tätig sind, in die Weiterentwicklung der Bestattungskultur konstruktiv einbringen.“ Leitend dabei sei „der Glaube an die Würde jedes einzelnen Menschen, das Wissen um die Bedeutung konkreter Orte für die Trauer und die Option für eine öffentliche Gedenk- und Erinnerungskultur“. Markus Magin führt einen weiteren Punkt an: „Ein besonderes Anliegen ist uns, dass auch diejenigen ein würdiges Begräbnis und eine namentliche Grabstelle erhalten, die nur wenig finanzielle Mittel oder keine Angehörigen haben.“ Hier seien gesetzlich vor allem die Kommunen in der Pflicht, „denen wir die Mitwirkung an der Gestaltung guter Lösungen anbieten“.
Eine konkrete Bitte haben die Bistumsleitungen an die Friedhofsträger angesichts der „radikalen Herabsetzung der Mindestruhefrist für Urnenbeisetzungen von fünfzehn auf nur noch fünf Jahre“. Sebastian Lang bittet die Friedhofsträger, „ihre Ordnungen so zu gestalten, dass nicht nur das kurzfristige, sondern auch das mittelfristige Bestehen einer Grabstelle im Interesse einer guten Gedenkkultur weiter die Regelform und auch erschwinglich bleibt“.
Weil das neue Bestattungsgesetz nun auch rechtlich weitgehende Veränderungen eintrage, sollten die Auswirkungen aufmerksam beobachtet werden und zu der gebotenen Nachsteuerung führen. Von Plettenberg erklärt: „Daher begrüßen wir, dass das Gesetz eine Evaluation vorsieht, und werden uns im Sinne unserer oben genannten Optionen nach Möglichkeit konstruktiv in diesen Prozess einbringen.“