Limburg, 26.01.2026
KAB: „Arbeitszeitgesetz ist unverzichtbar!“
Diese Standards dürften nicht abgeschwächt werden. Mit Unverständnis reagiert der Bundespräses der KAB, Stefan-Bernhard Eirich, auf die Anmerkung des Kanzlers, dass sich kaum ein Arbeitgeber an die Vorgaben des Gesetzes halten würde. Merz, so Eirich, ziehe damit die harten Bemühungen all jener, die für diese Vorgaben kämpfen, ins Lächerliche.
Gefährdung des Schutzes für Beschäftigte
„Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt, auf das Arbeitszeitgesetz verzichten zu wollen, gefährdet er den Schutz der Beschäftigten und verstößt zugleich gegen europäisches Recht“, ergänzt der KAB-Bundespräses.
Das Arbeitszeitgesetz setzt die europäische Arbeitszeitrichtlinie verbindlich in nationales Recht um. Es legt Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten, Pausen und den Schutz von Sonn- und Feiertagen fest. So wird sichergestellt, dass Beschäftigte vor Überlastung geschützt werden und soziale Teilhabe möglich bleibt.
Mindeststandards sichern
Die KAB betont die wichtige Rolle der Tarifparteien. Gute Arbeitsbedingungen entstünden durch Tarifverträge – aber nur, wenn ein klarer gesetzlicher Rahmen die Mindeststandards sichere. „Ohne diese gesetzlichen Schutzvorgaben geraten Beschäftigte unter Druck, besonders dort, wo Tarifbindung nicht flächendeckend besteht“, so Eirich.
Auch Sebastian Alt, Diözesansekretär der KAB Limburg, warnt: „Eine Abschaffung oder Abschwächung des Arbeitszeitgesetzes führt nur zu einer weiteren Entgrenzung von Arbeitszeiten.“ Gerade in einer digitalisierten Arbeitswelt, in der Arbeit und Freizeit zunehmend verschwämmen, seien klare Regeln wichtiger denn je, um Gesundheit und Menschenwürde zu schützen.