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Limburg, 20.01.2026

Kirche der Zukunft im Blick

Wie kann Kirche im Jahr 2035 für Menschen da sein, insbesondere für junge und jüngere Generationen? Mit dieser Leitfrage hat sich der Diözesansynodalrat des Bistums Limburg bei seiner Klausurtagung am 16. und 17. Januar 2026 im Priesterseminar intensiv beschäftigt.

Klausur des Diözesansynodalrates berät über Jugend, Beteiligung und Verantwortung

Im Zentrum standen strategische Weichenstellungen für die Zukunft der Kirche unter den Bedingungen gesellschaftlichen Wandels, knapper werdender Ressourcen und wachsender Erwartungen an Beteiligung und Professionalität.

Synodalität stärken. Neue Bischöfliche Beauftragte ernannt

Zu Beginn der Klausur stellte Bischof Dr. Georg Bätzing die neue Bischöfliche Beauftragte für den synodalen Bereich vor. Dr. Dewi Maria Suharjanto übernimmt diese Aufgabe mit voller Stellenkapazität und soll die Beteiligungs- und Beratungsprozesse im Bistum künftig stärken und weiter profilieren. Bätzing würdigte zugleich den Einsatz von Prof. Dr. Hildegard Wustmans, die den synodalen Bereich in den vergangenen Jahren maßgeblich geprägt hatte. Mit der Ernennung setze das Bistum ein klares Signal für Verlässlichkeit, Transparenz und gemeinsame Verantwortung.

Kirche 2035. Erfahrungsräume für junge Menschen

In mehreren Arbeitsphasen wurde deutlich: Kirche will dort präsent sein, wo junge Menschen leben. In Schule und Ausbildung, in Freizeit und digitalen Räumen, in sozialen Einrichtungen und an biografischen Übergängen. Hierzu soll Kirche Erfahrungsräume bieten, in denen Glaube nicht nur erklärt, sondern erlebt wird. Durch Projekte, Freizeiten, liturgische Vielfalt, persönliche Begleitung und verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Digitale Erstkontakte und analoge Beziehungsarbeit können sich dabei ergänzen. Professionalität, Qualität und eine gute Vernetzung von Haupt- und Ehrenamt wurden als zentrale Voraussetzungen benannt.

Recht und Beteiligung. Beratung zur Novelle des Datenschutzgesetzes

Ein weiterer Tagesordnungspunkt galt der Novellierung des kirchlichen Datenschutzgesetzes. Hintergrund ist ein bundesweit abgestimmtes Änderungsgesetz, das in allen Diözesen zeitgleich in Kraft treten soll. Da es sich um ein überdiözesan einheitlich zu regelndem Gesetz handelt, kommt dem Bischof die formale Gesetzgebung zu. Zugleich sieht die Synodalordnung ausdrücklich die Beteiligung der Gremien vor. Nach Diskussion über Verantwortung, Belastungen in der Praxis und die Notwendigkeit einheitlicher Standards nahm der DSR die Gesetzesänderung mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis.

Blick nach vorn.

Bei der Klausur stand über allem die Frage, wie Kirche in einer zunehmend pluralen und digital geprägten Gesellschaft glaubwürdig, ansprechbar und hoffnungsvoll bleiben kann. Die Klausur machte deutlich: Zukunftsfähigkeit entsteht dort, wo Kirche zuhört, Vielfalt ernst nimmt, professionelle Strukturen sichert und junge Menschen nicht nur adressiert, sondern aktiv beteiligt. Die Ergebnisse der Beratungen fließen nun in den weiteren Prozess von Strategieentwicklung und Entwicklung Haushaltssicherungskonzept ein.

Martin Fuchs

Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

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