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Frankfurt, 30.04.2025

Rechtssicherheit schaffen – Teilhabe ermöglichen

Im Rahmen des Projekts DeBiT 2.0 – Demenz: Bildung durch Teilhabe hat die Katholische Erwachsenenbildung Hessen Landesarbeitsgemeinschaft e.V. (KEB Hessen) ein wegweisendes Rechtsgutachten veröffentlicht. Es befasst sich mit der Bildungsarbeit mit demenziell erkrankten Menschen und wurde von Prof. Dr. Volker Großkopf, einem renommierten Experten im Gesundheitsrecht, erstellt.

Das Gutachten gibt fundierte Antworten auf rechtliche Fragen, die in der Bildungsarbeit mit kognitiv beeinträchtigten Menschen bislang oft für Verunsicherung sorgten: Wie steht es um die Einwilligungsfähigkeit der Teilnehmenden? Welche Rolle spielen gesetzliche Betreuer? Welche Haftungsrisiken tragen Bildungseinrichtungen und Dozierende? Und welche datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

„Das Rechtsgutachten liefert die lange benötigte Orientierung für Träger und Bildungsakteure, die mit Menschen mit Demenz arbeiten – und es macht Mut, neue Wege zu gehen“, betont Johannes Oberbandscheid, Vorsitzender der KEB Hessen. „Es ist nicht nur juristische fundiert, sondern auch praxisnah und zukunftsweisend für ein inklusives Bildungsverständnis. Denn Bildung für Menschen mit Demenz ist nicht nur rechtlich möglich, sondern gesellschaftlich notwendig.“

Erwachsenenbildung als Schlüssel zur Teilhabe

Das Projekt DeBit 2.0 hat deutlich gemacht: Menschen mit Demenz haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch den Wunsch danach. Bildung trägt wesentlich zur Lebensqualität, Selbstbestimmung und sozialen Teilhabe bei. Gleichzeitig zeigte das Projekt auf, dass es im Praxisalltag an rechtlicher Orientierung mangelt. Das nun vorliegende Gutachten setzt hier an, es begegnet diesen Herausforderungen systematisch und eröffnet neue Perspektiven.

Ein Meilenstein für die Bildungslandschaft

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen enthält das Gutachten auch konkrete Handlungsempfehlungen für Bildungseinrichtungen, Dozierende und Kooperationspartner. Es bietet eine fundierte Grundlage, um Bildungsangebote rechtssicher, barrierearm und teilhabeorientiert zu gestalten. So werden Unsicherheiten abgebaut und rechtliche Klarheit geschaffen. „Mit guter Planung, klaren Absprachen und gezielter Prävention lassen sich sichere Lernräume schaffen, die Teilhabe demenziell erkrankter Menschen ermöglichen und Haftungsrisiken minimieren“, so Ulrich Dreismickenbecker, Projektleiter von DeBiT 2.0 und Bildungsexperte.

Hintergrund: Projekt DeBiT 2.0 – Inklusive Erwachsenenbildung

DeBiT 2.0 wurde durch das Hessische Kultusministerium gefördert und war eine Kooperation der KEB Hessen mit der Katholischen Akademie Fulda und dem Hessencampus Fulda. Es entwickelte didaktisch-methodische Ansätze zur Förderung der Teilhabe demenziell erkrankter Menschen in sozialräumlichen Bildungssettings. Mit dem Rechtsgutachten setzt das Projekt einen Meilenstein, der als Beispiel guter Praxis in der inklusiven Erwachsenenbildung dienen kann.

Das Gutachten liegt in gedruckter Form vor und kann über die Geschäftsstelle der KEB Hessen oder unter www.keb-hessen.de bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.debit-projekt.org und www.keb-hessen.de.                                                                                                                         

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