Wiesbaden-Naurod, 02.07.2025
Kirchliches Arbeitsrecht und gelebte Mitbestimmung im Fokus
Neben der Wahl der Hauptmitarbeitervertretung und einem thematisch breit aufgestellten „Markt der Möglichkeiten“ stand besonders der Fachvortrag von Bischof Dr. Georg Bätzing zum Thema „Den „Dritten Weg“ stärken – Weiterentwicklungen im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes.“ im Zentrum.
Dank und Wertschätzung von Bischof Bätzing
Der Bischof dankte den Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertretern für ihren Einsatz in Einrichtungen, Pfarreien und Caritas im Bistum Limburg. „Ohne Ihr Engagement verlöre die gelebte Kultur des kirchlichen Arbeitsrechts ihr entscheidendes Fundament“, betonte Bätzing und sprach sich klar für eine Beibehaltung und Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts sowie eine Stärkung des sogenannten Dritten Wegs aus.
Bischof betont Bedeutung des Dritten Wegs
„Der Dritte Weg ist zeitgemäßer denn je – er muss aber deutliche Bewährungsproben bestehen“, betonte der Bischof. Es gelte, angesichts gesellschaftlicher und kirchlicher Herausforderungen dieses konsensorientierte Modell der Tarifgestaltung zu stärken und weiterzuentwickeln, die Beteiligung der Mitarbeitenden weiter auszubauen und Regelungen gemeinsam zu gestalten. Der Dritte Weg ermögliche faire und verlässliche Arbeitsbedingungen im Geist der Dienstgemeinschaft, so Bätzing. Er spiegele nicht nur Wesen und Verfasstheit der Kirche als Glaubensgemeinschaft wider, sondern er „schätzt Mitarbeitende als Teil einer aus dem Glauben heraus begründeten Dienstgemeinschaft, in der jede und jeder Anteil hat, den Auftrag der Kirche zu verwirklichen“, erläuterte der Bischof.
Austausch zu Mitbestimmung und Zusammenarbeit
Im Anschluss an den Vortrag nutzten viele Teilnehmende die Gelegenheit zum Austausch. Diskutiert wurden Themen wie Augenhöhe in der kirchlichen Zusammenarbeit, Resilienz am Arbeitsplatz sowie die Bedeutung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für eine funktionierende kirchliche Mitbestimmung. Bätzing bekräftigte, dass die MAVO im Bistum nicht nur formal gilt, sondern konkret gelebt wird.
Neuwahl der Haupt-MAV/DiAG
Ein zentrales Element der diesjährigen Veranstaltung war die turnusgemäße Wahl der Hauptmitarbeitervertretung (Haupt-MAV/DiAG). Der bisherige Vorstand – Patric Feick (Vorsitzender), Marientraud Altmeier und Thomas Schmidt (stellvertretende Vorsitzende) – wurde mit großer Zustimmung wiedergewählt und in der konstituierenden Sitzung im Anschluss im Amt bestätigt.
Vielfältige Impulse auf dem „Markt der Möglichkeiten“
Auf dem begleitenden „Markt der Möglichkeiten“ informierten u.a. der Ketteler Verlag, die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK), die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), der Sozialverband VdK sowie die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) über ihre Angebote.
Hintergrund „Tag der MAVen“
Der „Tag der MAVen“ wurde 2021 zum ersten Mal – pandemiebedingt digital – veranstaltet. Seitdem lädt die Haupt-MAV/DiAG jedes Jahr in Präsenz zum Austausch ein. Die Veranstaltung bringt Mitarbeitendenvertretungen aus dem gesamten Bistum zusammen und bietet Gelegenheit zur Information, Vernetzung und Beteiligung.
Die Haupt-MAV/DiAG ist die zentrale Interessenvertretung der etwa 100 Mitarbeitervertretungen im Bistum Limburg. In diesen vertreten aktuell etwa 570 Kolleginnen und Kollegen die Belange von insgesamt etwa 30.000 Beschäftigten im kirchlichen Dienst auf dem Gebiet des Bistums Limburg.
Die Haupt-MAV/DiAG berät und unterstützt die örtlichen MAVen und übernimmt immer dann eine unmittelbare Mitwirkungsrolle, wenn das Bistum für mehrere Einrichtungen einheitliche arbeitsrechtliche Regelungen erlassen möchte – etwa für das Bischöfliche Ordinariat und die Kirchengemeinden.
Hintergrund: Was ist der Dritte Weg?
Der Dritte Weg ist ein besonderes Modell zur Regelung von Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen. Im Unterschied zum „Ersten Weg“ (einseitige Festsetzung durch den Arbeitgeber) und dem „Zweiten Weg“ (Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften), setzt der Dritte Weg auf konsensorientierte Vereinbarungen zwischen kirchlichen Arbeitgebern und Mitarbeitervertretungen.
Die Arbeitsbedingungen – etwa Gehälter, Urlaubsansprüche oder Arbeitszeiten – werden in paritätisch besetzten Kommissionen verhandelt. Dort sitzen Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeber (Arbeitgeber) und der Dienstnehmer (Mitarbeitenden) gleichberechtigt zusammen. Ziel ist es, Lösungen im Einvernehmen zu finden, statt durch Streik oder Druckmittel.
Der Dritte Weg basiert auf dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und dem Verständnis von Kirche als Dienstgemeinschaft. Er will Mitbestimmung ermöglichen – aber im Geiste gemeinsamer Verantwortung und getragen von kirchlichen Werten.