Limburg, 15.10.2025
UKO führt Arbeit bis 2028 weiter
Die Aufgaben sind in der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ aufgeführt.
Das Gremium werde insbesondere überprüfen, ob die bereits im Projekt „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“ erfolgte Aufarbeitung im Bistum Limburg diesen Standards und Kriterien entspreche und werde gegebenenfalls noch zu erfüllende Anforderungen initiieren. Im Oktober 2025 findet eine zweitägige Klausurtagung statt, bei der die inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte für die verbleibenden zweieinhalb Jahre der aktuellen Amtsperiode festgelegt werden sollen. Ziel sei es, die begonnenen Vorhaben zur Aufarbeitung möglichst weiterzuführen und neue Themenfelder zu erschließen, die für eine nachhaltige Aufarbeitung von Bedeutung sind.
Besetzung der UKO
Die UKO besteht aktuell aus acht Mitgliedern, die von unterschiedlichen Gremien, etwa der Landesregierung Hessen, dem Diözesansynodalrat, dem Bischof von Limburg und dem gemeinsamen Betroffenenbeirat der Bistümer Limburg und Fulda, vorgeschlagen wurden. Ein Platz mit Vorschlagsrecht seitens des Betroffenenbeirates ist aktuell vakant.
Im Rahmen der Konstituierung hat die Kommission zudem einen neuen Vorsitz gewählt: Dr. Christine Raupp, die bereits kommissarisch den Vorsitz in den vergangenen Monaten innehatte, wurde zur Vorsitzenden gewählt, ihre Stellvertretung übernimmt Pia Arnold-Rammé. Weitere Mitglieder der UKO sind: Ralph Gatzka, Gregor Noll, Prof. Milena Noll, Jutta Rang, Anna Sauer und Sam Scharnagl. Gregor Noll, Sam Scharnagl, Dr. Christine Raupp und Prof. Milena Noll waren bereits in der vorherigen Amtszeit Mitglieder in der UKO. Somit sei eine Kontinuität in der Arbeit gewährleistet, heißt es in der Pressemeldung.
Mit der Berufung neuer Mitglieder für die zweite Amtszeit, der nun erfolgten Konstituierung und dem neu gewählten Vorsitz stelle die UKO sicher, ihre Aufgaben weiterhin unabhängig und kompetent wahrzunehmen und entsprechend der Gemeinsamen Erklärung ihre Arbeit fortzuführen. Zudem werde die UKO regelmäßig über ihre Arbeit berichten.