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BONN, 28.04.2020

Verbindliche Kriterien für eine unabhängige Aufarbeitung

Die deutschen Bischöfe und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs haben sich gemeinsam über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs verständigt und eine Gemeinsame Erklärung veröffentlicht.

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben sich gemeinsam über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt. Die interdisziplinäre Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“,  vor allem bekannt als MHG-Studie, die im September 2018 veröffentlicht wurde, hatte dazu bereits wichtige Erkenntnisse geliefert. Nun setzen die Bischöfe die beschlossene konsequente Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs innerhalb eines gemeinsamen verbindlichen Rahmens weiter fort.

Seit Mai 2019 haben Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte sowie die von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ intensive Gespräche geführt. Als Ergebnis dieses Prozesses ist am Dienstag, 28. April, die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ veröffentlicht worden.

Ziel der „Gemeinsamen Erklärung“ ist die umfassende, vergleichbare und abgestimmte Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen (Erz-)Diözesen. Hierzu werden Strukturen etabliert, die eine transparente und unabhängige Aufarbeitung gewährleisten sollen. Ausdrücklich wird die Einbindung von Betroffenen sowie deren Expertise verankert. Zugleich wird sichergestellt, dass sämtliche bereits vorhandenen, zahlreichen diözesanen Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden.

Die Erklärung und die darin vereinbarten Kriterien und Standards sind ohne Vorbild in Deutschland. So können die Kriterien für eine umfassende, transparente und unabhängige Aufarbeitung, die unter Einbeziehung der Betroffenen geschieht, beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure sein.

Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“:

Anfang Dezember 2018 hat der Unabhängige Beauftragte Rörig gemeinsam mit Mitgliedern der bei seinem Amt angesiedelten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und des Betroffenenrates die Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ eingesetzt. Die Arbeitsgruppe war an der Entwicklung der „Gemeinsamen Erklärung“ maßgeblich beteiligt.

„Historische Entscheidung“

Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, erklärt: „Ich bin dankbar, dass wir diesen nächsten, sichtbaren Schritt in der Umsetzung unserer bei der Veröffentlichung der MHG-Studie zugesagten Maßnahmen gehen konnten. Das gemeinsame Dokument wird den Bistümern bei ihren Bemühungen um Aufarbeitung helfen. Ich erwarte mir von der Gemeinsamen Erklärung einen weiteren Schub für die Aufdeckung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche.“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, betont: „Ich bin sehr froh und erleichtert, dass es gestern zu dieser historischen Entscheidung gekommen ist, die wir über viele Monate mit wertvoller Unterstützung von Mitgliedern der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates erarbeitet haben. Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der ,Gemeinsamen Erklärung‘ die unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Dafür haben Betroffene lange gekämpft. Ich bin sehr erleichtert, weil die Aufarbeitung jetzt in allen Bistümern nach einheitlichen Standards und Kriterien stattfinden kann. Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität werden jetzt verbindlich. Die Ortsbischöfe sind nun aufgerufen, zügig die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen in ihren Bistümern zu schaffen, sodass die diözesanen Aufarbeitungskommissionen schnell ihre Arbeit aufnehmen können.“

Die Erklärung wird von Bischof Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig demnächst unterzeichnet.

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