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LIMBURG, 10.03.2022

Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen

Im Werkstattgespräch erzählt Stephan Menne, wie er als Leiter der Koordinationsstelle zur Prävention vor sexualisierter Gewalt an der Umsetzung der Maßnahmen zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch mitwirkt.

Aktuell werden 64 Maßnahmen, die künftig sexuellen Missbrauch im Bistum Limburg verhindern sollen, umgesetzt. In der Interviewreihe "Werkstattgespräch" geben wir konkrete Einblicke in die Umsetzung und berichten über die Arbeit der Verantwortlichen an einzelnen Maßnahmen. Der aktuelle Stand der Umsetzung kann jederzeit hier eingesehen werden. 

Stephan Menne leitet die Koordinationsstelle zur Prävention vor sexualisierter Gewalt im Bistum Limburg.

An welcher Maßnahme arbeiten Sie aktuell und in welchem Zusammenhang steht das mit Ihrer sonstigen Tätigkeit?

Bei allen Rechtsträgern im Bistum arbeiten seit mehreren Jahren insgesamt 267 Geschulte Fachkräfte zur Prävention vor sexualisierter Gewalt und viele weitere Ehren- und Hauptamtliche bei der Prävention vor sexualisierter Gewalt mit. Die Geschulten Fachkräfte sind Ansprechpersonen für die Prävention vor sexualisierter Gewalt vor Ort und agieren in engem Miteinander mit der Koordinationsstelle der Prävention vor sexualisierter Gewalt des Bistums, eine direkt beim Generalvikar angesiedelte Stabsstelle. Das gemeinsame Ziel ist eine flächendeckende, nachhaltige Kultur der Aufmerksamkeit, des Hinschauens und der Gefahrenvermeidung, um den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutz- oder Hilfebedürftigen sichere Begegnungsräume bieten zu können.

Grundlage ist die überarbeitete Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (siehe Amtsblatt des Bistums Limburg 11/2020, Nr. 143). Dazu wurden im Rahmen eines Implementierungsauftrages in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den Geschulten Fachkräften die erforderlichen Ausführungs- und Anwendungsbestimmungen im Bistum weiterentwickelt. Beispielsweise erfahrungsbezogene Präzisierungen von Handreichungen und Unterstützungsmaterialien für die Präventionsarbeit vor Ort, die Fortschreibung des Aufgabenkatalogs der Geschulten Fachkräfte oder die Neufestsetzung der Intervalle von Auffrischungsschulungen.

Aktuell findet die vom Implementierungsauftrag vorgesehene externe und interne Qualitätsprüfung statt, es wird das Votum des Betroffenenbeirates erwartet und die KODA-, kuriale und synodale Beratung werden in den nächsten Wochen stattfinden.

Auf welche Herausforderungen stoßen Sie? Welche Lösungen finden Sie?

Zentrales Element der Prävention vor sexualisierter Gewalt sind die Institutionellen Schutzkonzepte bei den einzelnen Rechtsträgern vor Ort. Durch eine stetige Gefahrenanalyse, das Erstellen eines entsprechenden Verhaltenskodexes, der allgemein bekannten Vorhaltung von Beratungs- und Beschwerdewegen, tragen sie zu einer präventiven Kultur vor sexualisierter Gewalt bei.

Das formale Erstellen eines Schutzkonzeptes unter umfassender Beteiligung vor Ort ist dabei der erste Schritt, die Implementierung in eine nachhaltig gelebte, präventive Kultur der folgende und entscheidende Schritt.

Bei der Implementierung und Haltungseinübung zur Prävention vor sexualisierter Gewalt sind durchaus immer wieder einmal Reaktanzen wahrnehmbar. Auch ist die Frage eines für die Prävention vor sexualisierter Gewalt hinreichenden Zeitbudgets für die sich vor Ort Engagierenden aktuell in guten Gesprächen und bedarf zu abschließenden, positiven Klärungen des fortgesetzten Dialogs.

Welche Effekte hat das Ergebnis für die Betroffenen?

Eindeutige Ausführungs- und Anwendungsbestimmungen zur Rahmenordnung sind die Grundlage für eine nachhaltige Haltung zur Prävention vor sexualisierter Gewalt in der Breite unseres Bistums.

Sie sind auch Grundlage, dass Betroffenen klare Beratungs- und Ansprechbarkeiten bekannt gemacht werden, sie gehört werden und ihnen geglaubt wird. Und sie sind durch allseitige Handlungsklarheit und Verhaltenssicherheit Grundlage, dass Gefahrensituationen, wenn immer möglich, rechtzeitig erkannt und so Verbrechen von sexualisierter Gewalt verhindert werden.

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