KIEDRICH/BAD SODEN, 21.07.2023
Schutzschirmverfahren für die Einrichtungen der Scivias Caritas gGmbH
Die Scivias Caritas gGmbH (SCIVIAS) hat am Donnerstag, 20. Juli 2023, ein Schutzschirmverfahren beim Landgericht Wiesbaden beantragt, dem am gleichen Tag stattgegeben wurde. Damit kann das gemeinnützige Unternehmen nun in Eigenverantwortung und unter der Aufsicht eines Sachwalters einen Sanierungsplan erstellen und gemeinsam mit den Führungskräften und der Mitarbeitervertretung umsetzen.
Bei der Sanierung wird die Gesellschaft von der Kanzlei Brinkmann & Partner und den Rechtsanwälten Dr. Christoph Morgen und Dr. Jan Markus Plathner unterstützt. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Eike Edo Happe (Eckert Rechtsanwälte) bestellt.
Die SCIVIAS hatte bereits zum 1. Juli mit der Bündelung ihrer Leistungen an den beiden Standorten einen wichtigen Schritt zur Restrukturierung unternommen. Zum einen wurde die Sparte „Psychiatrische Klinik“ in Bad Soden und einer Institutsambulanz in Kiedrich etabliert. Zum anderen wurde die Sparte „Teilhabe & Pflege“ mit Eingliederungshilfe und Gerontopsychiatrischem Zentrum in Kiedrich konzentriert.
Scivias Caritas gGmbH
Als Träger verschiedener Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen umfasst der Wirkungsbereich der Scivias Caritas gGmbH eine Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Bad Soden, einen Wohnverbund der Eingliederungshilfe sowie die Altenhilfe in Kiedrich. Auch der Firmensitz ist in Kiedrich. Über 400 Mitarbeitende sind an beiden Standorten tätig. Weitere Informationen: www.scivias-caritas.de.
Hohe Kostensteigerungen
Das Schutzschirmverfahren ist notwendig geworden, weil einerseits strukturelle Herausforderungen zu bewältigen sind. Diese sind mit der Restrukturierung in Angriff genommen worden. Andererseits wird das Unternehmen auch durch die hohen Kostensteigerungen bei Energie, Medikamenten, notwendiger Instandhaltung, extern eingekauften (Personal-) Dienstleistungen und die mit dem Tarifvertrag verbundenen Personalkostensteigerungen belastet. Dies führt zu einer Liquiditätsunterdeckung, an deren Ende eine Insolvenz stünde. Zumal das Liquiditäts-Polster über die vergangenen beiden Jahre nahezu gänzlich aufgezehrt wurde. Mit dem Schutzschirmverfahren wird der Betrieb gesichert, bis die Kostenbelastung reduziert und das Sanierungskonzept umgesetzt ist.
Der größte Gesellschafter, die Stiftung St. Valentinushaus, hat zugesagt, die Sanierung aktiv zu begleiten. Es wird von ihr zudem ein nicht unerheblicher Finanzierungsbeitrag im Schutz-schirmverfahren zur Verfügung gestellt werden. Es besteht seitens der Gesellschafter großes Interesse, das Unternehmen zu sanieren und fortzuführen. Die SCIVIAS und deren Gesellschafter sind sich ihrer Verantwortung für die Patienten und Klienten sowie ihren Mitarbeitenden bewusst. Der Entschluss zu diesem Schritt erfolgte auch, weil damit mit Besonnenheit und in Eigenverantwortung nach einer zukunftsfesten Lösung gesucht werden kann.
Schutzschirmverfahren vorerst bis Ende 2023 geplant
Der Betrieb wird dabei uneingeschränkt mit dem jetzigen Geschäftsführer Anton Lill weitergehen. Die Leistungen der SCIVIAS sind weiterhin gefragt, die Plätze in allen Einrichtungen sind voll belegt. Auch die Gehälter werden weiterhin pünktlich und in voller Höhe bezahlt. Das Unternehmen wird jetzt einen Sanierungsplan erstellen und gemeinsam mit den Führungskräften und der Mitarbeitervertretung umsetzen. Am Ende soll das Unternehmen wieder auf soliden Füßen stehen. Das Schutzschirmverfahren ist vorerst bis Ende dieses Jahres geplant.